Eine begrenzte Anzahl der Luxus-Apartments (Größenordnung zwischen 47 m2 - 82 m2) im NOVI SPA HOTELS & RESORT stehen zum Verkauf. Dieses einzigartige Modell bietet Käufern die Möglichkeit, Einnahmen zu generieren bei gleichzeitig Nutzung sowie viele andere Vorteile.
Das Konzept basiert auf einem Verkauf mit gleichzeitiger Rückvermietung an den Verkäufer für eine Laufzeit von 20 Jahren.
Apartments in den Objekten C3, C4, D5, D6 und D7 können aufgrund guter Vermittlungsmöglichkeiten im Rahmen dieses Modells erworben werden.
Mit dem Kaufvertrag erwirbt der Käufer das gewählte Apartment und wird im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Im Kaufvertrag werden alle Konditionen detailliert aufgeführt, wie z.B. alle Pflichten auf Seiten des Käufers und auf Seiten des Verkäufers, das Vorkaufsrecht, etc.
Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Der Leasing Vertrag ist jederzeit voll übertragbar, der Eigentümer kann jederzeit das Apartment weiterverkaufen, sofern der neue Käufer alle Rechte und Pflichten des Vertrages übernimmt.
Der Eigentümer des Apartments muss sich als Unternehmer und Steuerzahler in Kroatien registrieren. Somit entfallen für den Käufer alle beim Erwerb anfallenden Steuern (PDV), da dies einer Geschäftsaufnahme in Kroatien gleichkommt.
In diesem Leasing Vertrag werden die Einnahmen wie folgt garantiert:
In den ersten 2 Jahren erhält der Eigentümer 6% der Netto- Anschaffungsrate. Nach Ablauf der 2 Jahre werden alle Eigentümer der Apartments der Objekte C3, C4, D5, D6 und D7 Mitglied eines Eigentümer-Fonds. Jährlich werden 25% der gesamten Mieteinnahmen dieser Apartments aufgeteilt. Jeder Eigentümer erhält den Anteil, gemäß seines prozentualen Anteils vom Wert aller Apartments in oben aufgeführten Objekten.
Darüber hinaus kann der Eigentümer das Apartment 3 Wochen pro Jahr selbst nutzen (1 Woche zur Hauptsaison und 2 Wochen außerhalb der Hauptsaison).
1 Woche Nebensaison kann in folgende Nebensaisonzeiten umgetauscht werden:
• Zwei Wochenendaufenthalte (Freitag bis Montag);
• zwei Wochenaufenthalte (Montag – Freitag);
• Kombination aus einem Wochenendaufenthalt (Freitag bis Montag) und einem Wochenaufenthalt (Montag bis Freitag).
Der Eigentümer ist zur Hauptsaison (Sommermonate, Ostern, Weihnachten, Silvester etc.) verpflichtet, seine Eigennutzung mindestens 3 Monate im Voraus anzumelden. Zur Nebensaison (Rest des Jahres) genügt eine Reservierung 3 Wochen im Voraus, damit das Apartment dem Eigentümer zur Verfügung steht.
Es liegt im Interesse des Eigentümers, so bald wie möglich eine Reservierung vorzunehmen.
Für den Zeitraum der Eigennutzung sind vom Eigentümer lediglich € 10,--- pro Person/Tag für Steuern, Reinigung, etc. zu entrichten.
Der Eigentümer kann im Laufe des Jahres sein Apartment zu weiteren Zeiten mieten, wofür er eine reduzierte Rate (15% Ermäßigung auf die Touroperator Rate in der Hochsaison und 25% Ermäßigung auf die Touroperator Rate in der Nebensaison) bis hin zu einer 75%igen Last Minute Ermäßigung erhält.
Der Eigentümer erhält auch für Freunde und Bekannte, die im NOVI SPA HOTELS & RESORT wohnen möchten, einen speziellen Discount. In den Hauptsaisonzeiten gelten 10% Ermäßigung und in den anderen Zeiträumen 20% Ermäßigung auf die jeweils gültige Touroperator Rate.
Der Eigentümer erhält generell auf alle Ressort-Leistungen 10% Ermäßigung.
Dieser Vertrag ist erforderlich, um einen einwandfreien Zustand des Apartments und der gesamten Anlage zu gewährleisten. Somit kann der Eigentümer sich jederzeit seines Apartments und aller Einrichtungen in tadellosem Zustand erfreuen. Kurzum, in diesem Instandhaltungsvertrag werden alle Rechte, Pflichten und Verantwortungen des Käufers und Verkäufers geregelt, welche Dienstleistungen inbegriffen sind, etc. Da der Eigentümer das Apartment nur 3 Wochen pro Jahr nützt, fallen die Instandhaltungskosten lediglich für diese 3 Wochen an und werden im Verhältnis 3:52 berechnet. Die Betreibergesellschaft ist verpflichtet, die Instandhaltungskosten für den Rest des Jahres im Verhältnis 49:52 zu tragen.
Die Instandhaltungskosten entfallen bis zum 1. Januar 2011.
Ab dem 1. Januar 2011 werden lediglich die aktuell anfallenden Instandhaltungskosten in Rechnung gestellt.
Jedes Jahr werden 0,5% vom Nettopreis als Rücklage von jedem Eigentümer gebildet. (Diese Instandhaltungsrücklage dient unvorhersehbaren Instandhaltungskosten, die für das Apartment bzw. Das Ressort von Zeit zu Zeit anfallen können.)
In diesem Vertrag wird die Beziehung zwischen den Eigentümern bzw. der Mitbesitzer der Appartmentanlage geregelt, deren Rechte und Pflichten innerhalb der Ressort-Anlage.
Tel: +385 (0) 51 6684-66
Fax: +385 (0) 51 6684-67